ABS-Markierungstechnik

Ihr Fachmann für Werks- und Hallenmarkierung

Hallenmarkierung

ABS-Markierungstechnik Hallenmarkierung
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Bei der Werks- und Hallenmarkierung berücksichtigen wir zu erwartende Belastung und Nutzung der markierten Flächen durch Gabelstaplerverkehr und gehen in der Regel wie folgt vor:

  1. Untergrundvorbehandlung der anstehenden Markierungen
    Um eine optimale Haftung der Farbe zum Untergrund zu erzielen, empfehlen wir eine Untergrundvorbehandlung mit Primer oder mittels Kugelstrahlen.
  2. Markierung mit 2-K 809 Hallenfarbe
    Unsere Markierung wird maschinell mittels Rollscheibenmarkeur professionell aufgetragen und garantiert somit eine optimale Ausführung der Arbeiten: ohne jeglichen Sprühnebel, Kleckse etc. also absolut gradlinige und scharfkantige Markierungslinien. Bei der Ausführung der Werks- und Hallenmarkierung verwenden wir ein hochwertiges, abriebfestes und UV - beständiges 2-Komponenten-Epoxi-Farbmaterial der Marke Limboroute K 809 glatt (Spezielle Hallenfarbe/ Hersteller Swarco Limburger Lackfabrik GmbH) in RAL 9016 Weiß oder in einer anderen vom Kunden vorgegebenen Farbe gemäß RAL Karte.
  3. Versiegelung der applizierten Markierungen mit 2-K Acryl-Klarlack
    Haltbarkeit, Abriebfestigkeit und Schmutzunempfindlichkeit der Markierungen können durch Versiegelung mit Klarlack zusätzlich erhöht werden. 2-K Acryl-Klarlack leistet hier eine Schutzfunktion und findet deshalb im Hallenbereich verstärkte Anwendung. Die Versiegelung der Markierungen wird ebenfalls maschinell ausgeführt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung der Markierungen im Hallen- und Außenbereich sowie führen diese für Sie aus.

Wir stellen her: Fahrwege, Fluchtwege, Gehwege, Zebrastreifen, Symbole (Laufendes Männchen, Gabelstapler, Fußabdruck, Richtungspfeil etc.), Sperrflächen, Leitlinien, Palettenstellflächen, Stellplätze für PKW, LKW, Abstellflächen, Wartespuren, Beschriftung und Beschilderung.

Wir verwenden ausschließlich hochwertige BASt- und BAM-zugelassene Materialien.


Diese Informationen können für Sie von Interesse sein:

Informationen über die Gestaltung der Markierungen in Hallen / Arbeitsstätten gemäß Vorschriften der BG

Die Kennzeichnung von Fahr- und Gehwegbegrenzungen ist auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und dauerhaft sowie durchgehend auszuführen.

Dies wird z. B. erreicht, wenn die Begrenzungen der Wege durch 10 cm breite Streifen in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - in Abhängigkeit von der Farbe der Bodenfläche gekennzeichnet werden.

Eine Verwendung von langnachleuchtenden Produkten für die Markierung von Wegen hat den Vorteil, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten bleibt.

Die Breite der Fahrwege richtet sich nach der Breite des Transportmittels bzw. des Ladegutes. Zur Breite des Transportmittels bzw. des Ladegutes sind Randzuschläge, bei Gegenverkehr außer den Randzuschlägen noch ein Begegnungszuschlag, anzusetzen.

Die Breite der Gehwege richtet sich nach der Zahl der in diesem Bereich tätigen Personen. Eine Mindestbreite von 1,10 m darf nicht unterschritten werden.

ANZAHL DER PERSONEN BREITE IN m
(Einzugsbereich) mindestens üblich
bis 100 1,10 1,20
bis 250 1,65 1,80
bis 400 2,20 2,40

Bitte beachten Sie, dass dies die allgemeingültigen Vorgaben sind. Genaue Anforderungen an Ihr Unternehmen erfahren Sie bei Ihrer zuständigen BG.

Quellen:

BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstätten-Richtlinien ASR 17/1,2 "Verkehrswege"
§ 25 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).
BGI 517
DIN 67510 "Langnachleuchtende Pigmente und Produkte"


Mehr Informationen über die Gestaltung und Durchführung der Hallenmarkierungen erfahren Sie auf unserer Hauptwebseite: www.abs-markierungstechnik.de